Was lange währt, wird endlich gut? Oder tritt nicht genau ab hier das Gegenteil ein. Gegen den Willen der Oposition wurde nun das Jugendschutzgesetz verschärft, das Jugendlichen den Zugang zu „Killerspielen“ und Gewaltvideos erschweren soll. Wie dies jedoch Online umgesetzt werden soll, bleibt offen.
Die Gesetzesnovelle erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und „Killergames“ als jugendgefährdend auf dem Index landen. Des weiteren müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie schon vor dem Kauf des Trägermediums in prägnanter Art und Weise ins Auge stechen.
Durch die von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Initiative werden Computer- und Videospiele ab jetzt mit:
„[…] weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ belegt, die „besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“.
Bis jetzt waren nur Gewalt oder das Kriegsgeschehen verherrlichende Computer- und Videospiele automatisch verboten. Wie man beschriebenes aber nun auch Online umsetzen will, bleibt bis auf weiteres offen. Dazu der Bundesspieleverband BIU:
[…] „die USK müsse auch digital vertriebene Spiele und Onlinespiele prüfen. Außerdem setzt der BIU auf ergänzende technische Lösungen: Es gibt bereits Spielkonsolen und PC-Plattformen mit Altersabfragesystemen. Ein digitales Alterskennzeichen der Software vergleicht dann die im Spielerprofil eingestellten Altersangaben.“
All dies nützt jedoch herzlich wenig wenn man bedenkt, das man jedes Spiel auch in einer ungeschnittenen Version über das Internet beziehen kann. Sei es nun als Originalversion oder über die allseits bekannten Tauschbörsen. Ausschlaggebend ist da wohl eher immer noch die innere Einstellung des jeweiligen Spielers.
Wer kauft schon gerne ein Produkt im Handel, von dem er weiß, das es nur zu 80 Prozent vollständig ist und er sich den Rest übers Internet besorgen muss?
Und, wenn der Handel als „Killergames oder Killerspiele“ bezeichnete Produkte weder On- noch Offline gewinnbringend veräußern kann, erledigt sich bestimmt auch dieses ?Problemchen? – über kurz oder lang – ganz wie von selbst.
Quellen: Golem.de, Heise.de, Stern.de
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