Der, der zwischen den Welten tanzt, tanzt auch irgendwo auf diesen Seiten. Grafik © 2024 Lipowski
Wissenswertes über das Stichwort "Jugendschutz"

Terminator zieht wegen Jugendschutz vor oberstes US-Gericht

Hasta la vista, baby! Bereits im Jahre 2004 unterzeichnete der damalige Gouverneur von Kalifornien, Arnold Schwarzenegger, ein Gesetz welches vorschreiben sollte, dass auf gewaltverherrlichenden Computerspielen ein „Ab 18“ Sticker aufgebracht sein müsste.

Auf Initiative der sich damals kurz darauf gebildeten Lobby-Verbände – wie z.B. der Entertainment Software Association (ESA) – der Spieleindustrie hatten zuständige Gerichte dafür gesorgt, dass das von Schwarzenegger unterschriebene Gesetz doch nicht in Kraft treten könne.

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Indizierter Ego-Shooter „Duke Nukem 3D“ auf dem iPhone erhältlich

„Hail to the king, baby!“
Der Ego-Shooter und Actionklassiker Duke Nukem 3D von 1996 kann nun auch auf dem iPhone gespielt werden. Wie aus der – mittlerweile fast 13 Jahre alten – Originalversion gewohnt, kämpft der Duke nun auch auf dem iPhone mit schweren Waffen und markigen Sprüchen gegen die außerirdischen Invasoren.

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Jetzt im Spiel Froggit mithüpfen

Auch ein alter Frosch hüpft gut. Jetzt mitspielen und den Highscore der anderen übertrumpfen. ~ Grafik © 2024 Lipowski
Jetzt in der Arcade »Froggit Collectors Edition« mithüpfen und sich an die guten alten Frogger Zeiten erinnern.
 
.~ Arcade-Game Froggit spielen ~.

Indizierter „Quake 3 Arena“ Klon ohne Jugendschutz

„Quake Live“ von id Software ist die Browserspielvariante des im Jahre 2000 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM, damals BPjS) indizierten Spieles „Quake 3 Arena“.

Grafisch wurde das bereist damals schon fast 10 Jahre alte Spiel nur leicht überarbeitet. Neben den Hauptlevels konnten noch Karten des Add-ons „Team Arena“ und weitere modifizierte Arenen gespielt werden.

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Indizierungsanträge für Computerspiele

Fakt: Das Familienministerium war neben dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) die aktivste Antragstellerin für Indizierungsanträge. Insgesamt stellte das Bundesfamilienministerium damals 89 Anträge zur Indizierung „gewaltbeherrschter“ Video- und Computerspiele bei der zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (      BPjM).

Die BPjM nahm von den vorgeschlagenen Medien 81 auf die Liste der jugendgefährdenden Medien auf.
Interessant auch hier der Beweggrund, der zu der erhöhten Antragsstellung führte.

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Jugendschutzgesetz gegen „Killergames und Killerspiele“ verabschiedet

Was lange währt, wird endlich gut? Oder tritt nicht genau ab hier das Gegenteil ein. Gegen den Willen der Oposition wurde damals das Jugendschutzgesetz verschärft, welches Jugendlichen den Zugang zu „Killerspielen“ und Gewaltvideos erschweren sollte. Wie dies jedoch Online umgesetzt werden sollte, blieb offen.

Die Gesetzesnovelle erweiterte die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und „Killergames“ als jugendgefährdend auf dem Index landeten. Des weiteren mussten die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie schon vor dem Kauf des Trägermediums in prägnanter Art und Weise ins Auge stachen.

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Killergames in der „Bild“ vs. Killerspiele beim „Bildblog“

Des einen Fehler ist des anderen Freude und wo bleibt die Quintessenz?
So in etwa war mein Grundgedanke, als ich gerade die beiden Artikel von „Bildblog.de“ und „Bild.de“ miteinander verglichen habe. Stop… bevor hier wer auf falsche Gedanken kommt, ich habe zuerst das „Bildblog.de“ und dann erst den „Bild.de“ Artikel gelesen.

Wie dem auch sei. Viel wichtiger, als die vom „Bildblog.de“ gegenüber der „Bild.de“ getätigte Datumsverbesserung oder die Aufklärung was genau ein Killerspiel ala Counter-Strike ist, fand ich (wenn es denn wahr ist) den Hinweis darauf, das in einem Jugendzentrum das Spiel „Counter-Strike“ angeschafft wurde, um Jugendliche dazu zu bewegen sich öfters mal im Jugendzentrum blicken zu lassen.

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Über die Weltentänzer

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