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Stadtplan-Abmahner vs Homepagebetreiber

Rechtlich bedenklich...       

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Na sowas liest man selten.
Ein Verlag unterliegt, trotz Rechtsabteilung, bei einer Abmahnung?
Da stellt sich doch die Frage, wie so etwas nur passieren kann. ;)
Da es sich hierbei jedoch um einen Massen-Abmahner handelt, lag es wohl daran, das die Rechtsabteilung zu sehr mit den vielen, vielen anderen Fällen beschäftigt war, die das Internet so her gibt.

Uphold the Law - Wahre das Gesetz.

Trotz mehrmaliger Aufforderung des Gerichtes war man nicht in der Lage, der notwendigen Beweispflicht einer Urheberrechtsverletzung nachzukommen. Ergo verliert man also.
Aber das macht auch nichts. Man kann ja jeder Zeit in Berufung gehen da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Aber dabei kann es für jeden Homepage-Betreiber – mit vier bis acht Stunden Aufwand – doch so einfach sein solchen Dingen aus dem Weg zu gehen.
Einfach nur Google-Earth anwerfen, den ungefähren Straßenverlauf auf einem Blatt skizzieren, einscannen, nachpixeln, einfärben, Straßennamen einfügen und einen dicken roten Punkt für den Standort draufpappen.
Fertig ist die Anfahrtskizze.

Und das beste daran ist?
Man kann das Kunstwerk nun unter eigenem Copyright und Urheberrechtsansprüchen ins Internet stellen.

Und das allerbeste?
Man ist nun in der Lage auch andere Homepage-Betreiber – die die Anfahrtskizze leicht modifiziert auf ihrer Homepage eingebunden haben – auf eine Urheberrechtsverletzung hin zu verklagen.
Und irgendwann sind wir dann soweit, dass jeder jeden verklagt, keiner mehr ins Internet geht, alle schmollen und lieber mit der Familie Abends am Tisch sitzen, um sich auf altmodische Art – mit einem Brettspiel – zu unterhalten. Nostalgie Entertainment pur!

Und die Moral von der Geschicht?
Besser schlecht selber gemacht als gut geklaut. ;)

Stadtplan-Abmahner unterliegt vor dem Amtsgericht München
Unter den möglichen Anlässen für eine Abmahnung ist der Stadtplan auf der eigenen Homepage wohl einer der größten Klassiker. Ein bekannter Berliner Stadtpläne-Verlag hat in der Vergangenheit unzählige kostenpflichtige Abmahnungen verschickt. Das Amtsgericht (AG) München hielt in einem aktuellen UrteilAnsprüche des Verlags jedoch für unbegründet.
[…]
Schnell verletzt der unbedarfte Homepage-Bastler damit die dem Rechteinhaber zustehenden Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG) oder Verbreitungsrechte (§ 17 UrhG).
[…]
Das mit 16 Seiten für ein Amtsgericht ungewöhnlich ausführliche Urteil kommt damit zu dem Schluss, dass die Klage auf Schadenersatz in Höhe der geforderten 1.677,40 Euro unbegründet sei.
[…]
Rechtskräftig ist das Urteil jedoch nicht – und eine Berufung der Klägerin erscheint wahrscheinlich.

Quelle: heise.de


  Die letzte Überarbeitung des hier öffentlich zur Schau gestelltem fand am 18.01.2024 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
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