Der, der zwischen den Welten tanzt, tanzt auch irgendwo auf diesen Seiten. Grafik © 2024 Lipowski

Zwinkerst du noch oder zahlst du schon?

MerkWürdigerWeise...

Kein Programmierer weiß zu 100%, was an Funktionen er genau will.

Ausgezwinkert dank Markenrecht auf Zwinker-Smiley
Der Chef einer russischen – in der Mobilfunkwerbung tätigen – Firma teilte am Donnerstag mit, dass die russische Patentbehörde ihm das Markenrecht am Zwinker-Smiley Emoticon zugeteilt hätte. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen und nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.

OK… nachfolgender Zwinker-Smiley ist privater Natur. ;-) << Privat
;-) Nur damit das klar ist und ich nicht noch in eine rechtliche Grauzone schlittere. ;-)

Alle in diesem Blog verwendeten Zwinker-Smileys sind privater Natur

Interessanterweise dürfen Unternehmen durchaus das Zeichen weiter verwenden. Allerdings würde bei Gebrauch dann eine jährlich zu leistende Lizenzgebühr fällig. Das dies der Weisheit letzter Schluß nicht sein kann, bewies er noch mit einem Hinweis auf ähnliche Emoticons wie :-) da diese kaum von seinem „Markenzeichen“ zu unterscheiden seien. Bei Verwendung derselbigen könnten also ebenfalls seine patentrechtlichen Ansprüche tangiert werden.

Und jetzt mal im Ernst… diese Vorgehensweise ist normal in der Geschäftswelt. Wer zuerst kommt, zwinkert auch zuerst. Ich warte derweil mal ab, wann sich ein deutsches Unternehmen die Markenrechte am Zwinker-Smiley für Deutschland sichert. ;)
Wo kommen wir denn auch hin, wenn hier jeder wild in der Gegend rumzwinkert. ;-)

Die Entwarnung zum Zwinkersmiley

Die oberste russische Patentbehörde Rospatent hatte dann mal ein Machtwort gesprochen und Klarheit in diese brisante Angelegenheit gebracht. So bestehe natürlich kein Zweifel daran, dass man sich ein Emoticon nicht schützen lassen kann. Angeblich mache es ein Produkt nicht einzigartig und erfülle somit die Funktion einer Marke nicht. Im Weiteren hieß es, dass niemand die exklusiven Rechte an dem grafischen Symbol beanspruchen könne. Die Pläne des russischen Geschäftsmanns beschränkten sich dabei auf die Erhebung von Lizenzgebühren von Unternehmen. In privaten E-Mails oder SMS hätte die Benutzung auch weiterhin frei zur Verfügung gestanden.

Und was kam dann?

Entwarnung also für das Zwinker-Smiley… Aber… Für das :-( Smiley gibt es schon einen Patent-Inhaber.
Da ist das russische Patent- und Markenamt weiter als deren Kollegen in den Vereinigten Staaten. Die hatten bereits 2001 einem Unternehmen namens Despair („Verzweiflung“) das Missvergnügten-Emoticon :-( als Warenzechen zuerkannt. Die Firma verkauft seitdem Schlechte-Laune-Geschenkartikel wie die „Demotivator-Kaffeetasse“.

Quelle:       Spiegel.de


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