# ;-) Zwinkerst du noch oder zahlst du schon?
Ausgezwinkert dank Markenrecht auf Zwinker-Smiley
Der Chef einer russischen – in der Mobilfunkwerbung tätigen – Firma teilte am Donnerstag mit, das die russische Patentbehörde ihm das Markenrecht am Zwinker-Smiley Emoticon zugeteilt hat. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen und nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.
OK… nachfolgender Zwinker-Smiley ist privater Natur. 😉 << Privat
😉 Nur damit das klar ist und ich nicht noch in eine rechtliche Grauzone schlittere. 😉
Alle in diesem Blog verwendeten Zwinker-Smileys sind privater Natur.
Interessanterweise dürfen Unternehmen durchaus das Zeichen weiter verwenden. Allerdings würde bei Gebrauch dann eine jährlich zu leistende Lizenzgebühr fällig.
Das dies der Weisheit letzter Schluß nicht sein kann, beweist er noch mit einem Hinweis auf ähnliche Emoticons wie 🙂 da diese kaum von seinem „Markenzeichen“ zu unterscheiden seien. Bei Verwendung derselbigen könnten also ebenfalls seine patentrechtlichen Ansprüche tangiert werden.
Und jetzt mal im Ernst… diese Vorgehensweise ist normal in der Geschäftswelt. Wer zuerst kommt, zwinkert auch zuerst. Ich warte derweil mal ab, wann sich ein deutsches Unternehmen die Markenrechte am Zwinker-Smiley für Deutschland sichert. 😉 Wo kommen wir denn auch hin, wenn hier jeder wild in der Gegend rumzwinkert. 😉
Entwarnung:
Die oberste russische Patentbehörde Rospatent hat nun Klarheit in diesen Fall gebracht. Es bestehe kein Zweifel daran, dass man sich ein Emoticon nicht schützen lassen kann. Angeblich mache es ein Produkt nicht einzigartig und erfülle somit die Funktion einer Marke nicht. Im Weiteren hieß es, dass niemand die exklusiven Rechte an dem grafischen Symbol beanspruchen darf. Die Pläne des russischen Geschäftsmanns beschränkten sich dabei auf die Erhebung von Lizenzgebühren von Unternehmen. In privaten E-Mails oder SMS hätte die Benutzung auch weiterhin frei zur Verfügung gestanden.
Quelle: Gulli.com
Nachtrag:
Entwarnung also für das Zwinker-Smiley… aber… für das 🙁 Smiley gibt es schon einen Patent-Inhaber.
Da ist das russische Patent- und Markenamt weiter als die Kollegen in den Vereinigten Staaten. Die hatten 2001 einem Unternehmen namens Despair („Verzweiflung“) das Missvergnügten-Emoticon 🙁 als Warenzechen zuerkannt. Die Firma verkauft seitdem Schlechte-Laune-Geschenkartikel wie die „Demotivator-Kaffeetasse“.
Quelle: Spiegel.de
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Zuletzt aktualisiert wurde er am 7. Juni 2017 und für das Glossar mit: Copyright, Urheberrecht verschlagwortet.
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