Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Manche Meldungen versetzen auch Jahre später noch in ungläubiges Staunen. Zum Beispiel warum das herunterladen von Bildern aus dem Internet auch mal 8600.- € kosten kann, wenn man sie „ohne Erlaubnis“ auf seiner Homepage eingebunden hat!
Unglaublich? Nicht wirklich!
Und Warum? Nun, weil es wirklich passiert ist.
Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt aufs neue, das frei auffindbares Bildmaterial im Internet nicht grundsätzlich als Copyright frei angesehen werden sollte.
Im aktuellem Beispiel muss ein Privatverkäufer – der fremdes Bildmaterial bei Ebay-Auktionen einsetzte um sein Angebot aufzuwerten – nun mehr als 3.000 Euro zahlen weil er das Produktfoto eines Herstellers von Navigationsgeräten ohne Genehmigung verwendet hatte.
Im Juni 2008 hatte das Landgericht München I die Eltern einer 16-Jährigen wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zu Schadensersatz an eine Fotografin verurteilt. Das Oberlandesgericht München hob jetzt den Schuldspruch der Eltern auf (Az. 6 U 3881/08). In der Begründung führt das Oberlandesgericht München – mit unter anderem – die Komplexität des Urheberrechtes an.
Jeder hat bestimmt schon einmal in einer Suchmaschine nach Bildern gesucht, um seinem virtuellem Ego ein entsprechendes Abbild zu verpassen. Comicfiguren wie Batman oder Donald Duck, Filmfiguren aus Shrek oder Madagaskar, Sportler, Musiker, Schauspieler und vieles weitere mehr lassen sich im Internet mit Hilfe einer Suchmaschine leicht finden und in Foren, Blogs und weiteren Angeboten einbinden.
Was die meisten dabei jedoch leicht vergessen ist: Alle Bilder unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz einer anderen Person. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers öffentlich weiter verwendet werden.
Der Chef einer russischen – in der Mobilfunkwerbung tätigen – Firma teilte am Donnerstag mit, dass die russische Patentbehörde ihm das Markenrecht am Zwinker-Smiley Emoticon zugeteilt hätte. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen und nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.
OK… nachfolgender Zwinker-Smiley ist privater Natur. ;-) << Privat
;-) Nur damit das klar ist und ich nicht noch in eine rechtliche Grauzone schlittere. ;-)
Da war doch noch was… Ach ja!
Die Sache mit der armen Designerin – die wahrscheinlich für ein wenig trocken Brot nebst Wasser – einen WebSite Relaunch für ein Unternehmen organisiert und/oder realisiert hat.
Da fallen dann bei manchen VerkaufsGesprächen Aussagen wie: