Der, der zwischen den Welten tanzt, tanzt auch irgendwo auf diesen Seiten. Grafik © 2024 Lipowski

Jugendschutzgesetz gegen „Killergames und Killerspiele“ verabschiedet

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Was lange währt, wird endlich gut? Oder tritt nicht genau ab hier das Gegenteil ein. Gegen den Willen der Oposition wurde damals das Jugendschutzgesetz verschärft, welches Jugendlichen den Zugang zu „Killerspielen“ und Gewaltvideos erschweren sollte. Wie dies jedoch Online umgesetzt werden sollte, blieb offen.

Die Gesetzesnovelle erweiterte die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und „Killergames“ als jugendgefährdend auf dem Index landeten. Des weiteren mussten die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie schon vor dem Kauf des Trägermediums in prägnanter Art und Weise ins Auge stachen.

Gewaltvideos und „Killergames“

Durch die von der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Initiative wurden Computer- und Videospiele mit:

„[…] weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ belegt, die „besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Gewalt oder das Kriegsgeschehen verherrlichende Computer- und Videospiele automatisch verboten. Wie man beschriebenes aber nun auch Online umsetzen wollte, blieb bis auf weiteres ein offenes Geheimnis. Dazu der Bundesspieleverband BIU:

[…] „die USK müsse auch digital vertriebene Spiele und Onlinespiele prüfen. Außerdem setzt der BIU auf ergänzende technische Lösungen: Es gibt bereits Spielkonsolen und PC-Plattformen mit Altersabfragesystemen. Ein digitales Alterskennzeichen der Software vergleicht dann die im Spielerprofil eingestellten Altersangaben.“

All dies nützte jedoch herzlich wenig wenn man bedachte, dass jedes Spiel auch in einer ungeschnittenen Version über das Internet bezogen werden konnte. Und dies entweder als Originalversion oder über die allseits bekannten Tauschbörsen. Ausschlaggebend war da wohl eher immer noch die innere Einstellung des jeweiligen Spielers.

Wer kauft schon gerne ein Produkt im Handel, von dem er weiß, dass es nur zu 80 Prozent vollständig ist und er sich den Rest übers Internet besorgen muss?
Und, wenn der Handel als „Killergames oder Killerspiele“ bezeichnete Produkte weder On- noch Offline gewinnbringend veräußern konnte, erledigte sich bestimmt auch dieses ?Problemchen? – über kurz oder lang – ganz wie von selbst.

Quellen:       Golem.de,       Heise.de,       Stern.de


  Die letzte Überarbeitung des hier öffentlich zur Schau gestelltem fand am 12.04.2024 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
  Mysteriöse Beiträge: Und dann begann der Höhenflug für das In-Game-Advertising   .~.   Netzfilter bald für Online Killergames?   .~.   Panik: Google offline – Welt hält Atem an!   .~.   The Sims Online gehen Offline   .~.   Die Deutsche Spielebranche boomt   .~.  
  Kategoriales: Killergames und Killerspiele
  Stichwörter: .~. .~. .~.

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