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USK will Online-Spiele kennzeichnen?

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Wer Werbung macht, muss nicht wissen, was gut am Produkt ist, sondern was schlecht an den Käufern ist.
Neil Postman
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Es gab mal eine Zeit, in der – wenn es nach dem Willen der ehemaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gegangen wäre – Online-Medien auf Basis des Jugendschutzgesetzes angeblich freiwillig gekennzeichnet werden sollten.

Es wird also eng für Killerspiele, Pornospiele, Online-Spiele und so weiter. Und das ist auch gut so. Zumindest für Killerspiele und Pornospiele! Das brauchen weder Kinder noch Jugendliche aufd ihren Bildschirmen.
Aber Online-Spiele und Spiele oder auch Filme für Erwachsene?

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zeigte volles Verständnis

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stieß der selbstlose Einsatz unserer geliebten Bundesfamilienministerin Frau Dr. Kristina Schröder natürlich, wie sollte es auch anders sein, auf außerordentliche Gegenliebe. Schließlich hatte sich ja ein bereits mehrfach bewährtes Verfahren zur Unterdrückung der freien Medienwahl etabliert. Man denke dabei nur an die hierzulande geschnittenen, also beschnittenen, angeblichen „ab 18 Jahre“ Versionen von Computerspielen oder Filmen.

Mir fällt gerade auf, dass vieles, was novelliert oder neu eingeführt wurde und wird, erst einmal auf freiwilliger Basis aller Beteiligten geschieht. Später sieht die Sache an sich jedoch, wie uns die Erfahrung lehrt, ganz anders aus.

Und so begab es sich, dass bereits kurze Zeit später das Ministerium in aller Stille in einem PDF-Dokument (PDF-Dokument nicht mehr verfügbar) bekannt gab, dass Anbieter und Hersteller von Online-Filmen und Online-Spielen künftig nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes demnächst ihre Werke kennzeichnen dürfen.
Die damalig geliebte Bundesfamilienministerin Frau Dr. Kristina Schröder gab dazu bekannt:

„Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet.“

Laut       Heise.de kommentierte USK-Geschäftsführer Felix Falk laut einer Mitteilung:

„Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden“

Nun ja, wer beißt schon gerne in die Hand, die einen füttert?

Man darf sich also fragen, warum eine winzige Minderheit in Deutschland die große Mehrheit von Erwachsenen Computerspielern überhaupt bevormunden darf und warum sich diese Mehrheit nicht organisiert und dagegen zu Felde zieht.
Könnte die Piraten-Partei die Lösung sein?
Wenn ich mir das, angebliche, Parteiprogramm der Piraten so ansehe… Wohl eher nicht!


  Die letzte Überarbeitung des hier öffentlich zur Schau gestelltem fand am 22.03.2024 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
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  Kategoriales: Killergames und Killerspiele .~. Quergedacht
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